Der Staat fördert mit der so genannten Riester-Rente den Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern zu einer zusätzlichen lebenslangen Leibrente zu verhelfen.
Die Riester-Rente ist benannt nach dem damaligen Bundesarbeits- und Sozialminister Walter Riester.
Was wird gefördert?
Der Staat fördert durch die so genannte Altersvorsorgezulage, die er den Versicherten gutschreibt. Diese Zulage beträgt in den Jahren 2006 und 2007 jährlich 114 Euro, von 2008 an jährlich 154 Euro. Dazu kommt gegebenenfalls eine Kinderzulage. In den Jahren 2006 und 2007 beträgt diese jährlich 138 Euro, von 2008 an jährlich 185 Euro. Für ein Kind, das im Jahr 2008 oder später geboren wird, erhöht sich die Kinderzulage auf 300 Euro jährlich.
Außerdem können die Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Diesen Steuervorteil gibt es aber nur, wenn sein Wert höher ist als der der Zulage. Siehe hierzu auch Frage 8
Kann ein geringfügig Beschäftigter die Riester-Förderung in Anspruch nehmen?
Ja. Der geringfügig Beschäftigte muss dann aber auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichten und den Rentenbeitrag auf 19,5 Prozent aufstocken.
Wie erhalte ich den Sonderausgabenabzug?
Der Sonderausgabenabzug wird mit der Einkommensteuererklärung beantragt.
Bitte füllen Sie die Zeile 75 des Mantelbogens aus, außerdem die Anlage AV. Vom Anbieter der Riester-Rente – zum Beispiel eine Versicherungsgesellschaft, eine Bank, ein Fonds – erhalten Sie eine Bescheinigung, die Ihre geleisteten Beiträge bestätigt. Bitte legen Sie diese Bescheinigung im Original mit vor.
Wie wirkt sich der Sonderausgabenabzug aus, wenn die steuerlichen Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 EStG) schon ausgeschöpft sind?
Durch den seit 2002 geltenden § 10a EStG können Aufwendungen für die zusätzliche Altersvorsorge also Altersvorsorgebeiträge und Altersvorsorgezulage, neben den allgemeinen Vorsorgeaufwendungen bis zu bestimmten Höchstbeträgen als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Im Rahmen des § 10a EStG sind entsprechende Altersvorsorgeaufwendungen für 2006 und 2007 von jeweils bis zu 1.575 Euro abzugsfähig, von 2008 an von bis zu 2.100 Euro. Das gilt dann, wenn sich bei der so genannten Günstigerprüfung der Sonderausgabenabzug günstiger auswirkt als die Zulage. Ist der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug höher als der Anspruch auf Altersvorsorgezulage, erstattet das Finanzamt im Rahmen des Einkommensteuerbescheids die Differenz.
Wie erhalte ich die Zulage?
Sie stellen einen Zulageantrag. Den amtlich vorgeschriebenen Vordruck reichen Sie beim Anbieter der Riester-Rente ein (zum Beispiel Versicherungsgesellschaft, Bank, Fonds), an den Sie die Beiträge geleistet haben. Frist für das Stellen des Antrags: bis Ende des zweiten Jahres nach dem Beitragsjahr. Beispiel: Für das Beitragsjahr 2006 muss der Antrag bis Ende 2008 gestellt werden.
Der Anbieter der Riester-Rente erfasst dann die erforderlichen Angaben (Daten zum Vertrag, Sozialversicherungsnummer oder Zulagenummer, Bemessungsgrundlage, Daten zur Kinderzulage, Höhe der Beiträge) und übermittelt sie an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA).
Die BfA errechnet den Zulagenanspruch und überweist die Zulage an den Anbieter. Der Anbieter schreibt die Zulage dem begünstigten Altersvorsorgevertrag gut. Die Zulage wird nicht an Sie ausgezahlt.
Muss ich die Zulage jedes Jahr beantragen?
Im Prinzip ja. Seit 2005 ist es aber möglich, einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Dazu wenden Sie sich an Ihren Anbieter und beauftragen ihn durch eine einmalige schriftliche Bevollmächtigung, dass er für Sie jedes Jahr einen Zulagenantrag stellt.
Schließen sich die Förderung durch Altersvorsorgezulage und der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG aus?
Zulage und Sonderausgabenabzug schließen sich nicht aus.
Neben der einkommensunabhängigen Zulage gibt es unter Umständen einen weiteren Steuervorteil, wenn der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG günstiger ist als der Anspruch auf Zulage. Dies prüft das Finanzamt im Rahmen des Einkommensteuerbescheides automatisch und erstattet Ihnen die über die Altersvorsorge hinausgehende Steuerermäßigung.
Das heißt also: Ist der Zulagenanspruch höher als der Steuervorteil aus dem Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben, scheidet ein Sonderausgabenabzug aus.
Ist der Steuervorteil aus dem Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben dagegen höher als der Zulagenanspruch, wird der Sonderausgabenabzug gewährt und zugleich die tarifliche Einkommensteuer um die Zulage erhöht. Das bedeutet: Es wirkt sich immer nur der steuerliche Vorteil aus, der über den Zulagenanspruch hinaus geht.
Was bedeutet der Begriff „schädliche Verwendung“?
Sinn der Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente) ist es, fürs Alter vorzusorgen, damit eine eventuelle Rentenlücke durch eine zusätzliche lebenslange Leibrente geschlossen wird.
Lässt sich der Bürger das angehäufte Kapital auszahlen, zum Beispiel während der Ansparphase oder nach Beginn der Rentenzahlungen, verfehlt die staatliche Förderung ihren Zweck einer lebenslangen Leibrente. Es liegt dann eine schädliche Verwendung vor.
Das gilt im Prinzip auch, wenn der Bürger ins Ausland wegzieht, also seine unbeschränkte Steuerpflicht endet.
Es gibt aber auch Ausnahmen. (siehe auch nächsten Punkt)
Gibt es Ausnahmen bei der „schädlichen Verwendung“?
Unschädlich ist eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals bei Beginn der Auszahlungsphase.
Auch so genannte Kleinbetragsrenten können in Form einer einmaligen Abfindung unschädlich ausgezahlt werden.
Was ist bei einer schädlichen Verwendung zurückzuzahlen?
Zurückzuzahlen sind die gesamten Zulagen und gegebenenfalls die zusätzliche Steuerersparnis aufgrund des Sonderausgabenabzugs. Die im Kapital angesammelten Erträge und Wertsteigerung sind voll zu versteuern.
Wie wird später die Auszahlung aus dem Altersvorsorgevertrag besteuert?
Die Rentenzahlungen, die Ihnen später aus dem geförderten Kapital zufließen, sind in voller Höhe zu versteuern.
Wo bekomme ich Informationen zur Riester-Rente?
Aktuelle Informationen gibt es auf den Internetseiten von
– Bundesministerium der Finanzen – http://www.bundesfinanzministerium.de/
– Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung – http://www.bma.bund.de/
– Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) – http://www.bfa.de/
Auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums gibt es eine Checkliste zur steuerlichen Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersversorgung, dazu gehört ein Berechnungsbogen für den Zulagenanspruch und den Mindesteigenbeitrag. Dort stehen weitere nützliche Adressen.