Was ist die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente ist eine private kapitalgedeckte Rentenversicherung, die zu einer lebenslangen monatlichen Rente führt. In der Ansparphase wird sie vom Staat steuerlich gefördert.

Die Rürup-Rente heißt auch Basis-Rente. Benannt ist sie nach dem Wissenschaftler und Sachverständigen Bert Rürup.

Was zeichnet die Rürup-Rente aus?

Die Rürup-Rente ist in der Auszahlungsphase stark reglementiert, dafür aber sehr flexibel in der Ansparphase.

In der Auszahlungsphase gilt:
Die Rürup-Rente darf frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahrs ausgezahlt werden.
Das angesparte Vorsorgekapital darf nur lebenslang monatlich ausgezahlt werden, nicht aber in einem Gesamtbetrag oder in mehreren Teilbeträgen. Die Rentenanwartschaft gilt nur für die Person selbst und ist nicht übertragbar. Die Rürup-Rente kann nicht veräußert, nicht beliehen und auch nicht vererbt werden. Zulässig ist aber eine Kombination mit einer Hinterbliebenenversorgung für den Ehegatten oder Kinder. Auch die ergänzende Absicherung gegen eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ist möglich.

In der Ansparphase gilt:
Einzahlungen sind in unterschiedlicher Höhe möglich. Dies hängt von den konkreten Vertragsbedingungen ab. Einzahlungen zählen nicht zum so genannten verwertbaren Vermögen und haben keinen Einfluss auf den Bezug von Arbeitslosengeld II. Bei einer Insolvenz sind die Einzahlungen vom Zugriff der Gläubiger geschützt.

In welcher Form wird bei der Rürup-Rente Vermögen aufgebaut?

Eine Rürup-Rente kann bei einem Versicherungsunternehmen als klassische Rentenversicherung abgeschlossen werden. Sie kann aber auch als fondsgebundene Rentenversicherung ausgestaltet sein.

Auch Verträge in Form von Fonds- und Banksparplänen (bei Investmentgesellschaften und Banken) sind möglich, wenn diese nicht vererblich und kapitalisierbar sind.

Für wen kann sich die Rürup-Rente besonders lohnen?

Eine Rürup-Rente kann jeder abschließen. Besondere Vorteile hat sie für Freiberufler und Selbständige, wegen der Flexibilität der Einzahlungen und der Ausgestaltung der steuerlichen Förderung. Dabei profitieren vor allem ältere Freiberufler und Selbständige, die ein hohes Einkommen versteuern: Denn der Steuervorteil während der Einzahlung ist höher als die Besteuerung bei der Rentenzahlung.

Auch für Beamte und Angestellte kann eine Rürup-Rente als Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge interessant sein.

Wie funktioniert die steuerliche Förderung in der Ansparphase?

Teile der Beiträge zur Rürup-Rente können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dabei gelten Höchstgrenzen. Die Berechnung erfolgt in einem komplexen Verfahren.

1) In einem ersten Schritt wird auch der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Zusätzlich angesetzt wird der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung, eventuelle Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen und zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Zusammen mit den Beiträgen zur Rürup-Rente wird bei Alleinstehenden ein Höchstbetrag von 20.000 Euro als Sonderausgabe berücksichtigt. Bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Höchstbetrag auf 40.000 Euro. Bei Beamten wird der Höchstbetrag um fiktive Rentenversicherungsbeiträge gemindert.

In einer Übergangsphase von 2005 bis 2025 werden die Beiträge zur Rürup-Rente und der Höchstbetrag aber nur zu einem bestimmten Prozentsatz angerechnet. Für das Jahr 2006 liegt dieser Satz bei 62 Prozent, das sind maximal 12.400 Euro, bei Verheirateten 24.800 Euro. Der Prozentsatz erhöht sich in jedem folgenden Jahr um 2 Prozent. Für das Jahr 2008 liegt dieser Satz bei 66 Prozent, anrechenbar sind maximal 12.800 Euro, bei Verheirateten 25.600 Euro. Voll zum Tragen kommen die Höchstbeträge von 2025 an.

2) Die begünstigten Beiträge werden in einem zweiten Berechnungsschritt um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt. Der verbleibende Betrag kann dann als Sonderausgaben zum Abzug kommen.

Wie sind die Rentenzahlungen aus der Rürup-Rente zu versteuern?

Die Rentenzahlungen aus der Rürup-Rente werden wie gesetzliche Altersrenten versteuert, das heißt, es erfolgt eine Überleitung zur so genannten nachgelagerten Besteuerung. Rentenzahlungen, die erstmalig im Jahr 2006 gezahlt werden, sind mit 52 Prozent der Besteuerung unterworfen. Für jeden neuen Rentenjahrgang erhöht sich bis 2020 der Besteuerungsanteil um 2 Prozent, danach bis 2040 um jeweils 1 Prozent. Ab dem Jahr 2040 sind die Rentenzahlungen dann voll steuerpflichtig.