Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Umsatz von Gütern und Dienstleistungen belastet, wenn ein Verbraucher diese in Anspruch nimmt. Die Umsatzsteuer wird im Prinzip auf alle Umsätze erhoben. Es gibt aber Ausnahmen.
Wie berechnet sich die Umsatzsteuer?
Ein einfaches Beispiel: Eine Frau kauft in einem Kaufhaus ein Kleid für 119 Euro. In diesem Preis sind 19 Prozent Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer ist aus dem Verkaufspreis heraus zu rechnen, sie wird nicht aufgeschlagen. Bei einem Steuersatz von 19 Prozent ergibt sich eine Umsatzsteuer von 19 Euro (19/119 von 119 Euro). Der so genannte Nettobetrag (Entgelt) liegt bei 100 Euro.
Wie hoch sind die Steuersätze?
Nach den allgemeinen Regelungen des Umsatzsteuergesetzes gibt es zwei Steuersätze. Zum einen den Regelsteuersatz von 19 Prozent, dem die meisten Umsätze unterliegen (bis Ende 2006: 16 Prozent). Zum anderen den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent; ihm unterliegen unter anderem fast alle Lieferungen von Lebensmitteln (ausgenommen: die meisten Getränke und Umsätze in Gaststätten), Bücher und Zeitungen, Umsätze im kulturellen Bereich (Theater, Kino) und der öffentliche Nahverkehr.
Daneben gibt es für bestimmte Berufsgruppen gesonderte Durchschnittssätze, zum Beispiel für Land- und Forstwirte.
Wie funktioniert das Umsatzsteuersystem?
Das Umsatzsteuersystem ist gekennzeichnet durch zwei Elemente:
Die Ausgangsumsatzsteuer:
Das ist die Umsatzsteuer, die vom Unternehmer an das Finanzamt zu zahlen ist. Grundlage sind die Umsätze (Verkäufe) des Unternehmers.
Die Vorsteuer:
Das ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer beim Bezug von Waren und Dienstleistungen an andere Unternehmer zahlt. Sie wird in der Regel vom Finanzamt erstattet.
Beispiel: Ein Elektrohändler hat in einem Jahr Radios für 95.200 Euro gekauft und für 119.000 Euro verkauft. Der Steuersatz der Umsatzsteuer beträgt 19 Prozent. Die Ausgangsumsatzsteuer ist aus den Verkaufserlösen heraus zu rechnen: 19/119 von 119.000 Euro = 19.000 Euro. Die Vorsteuer berechnet sich analog aus den Einkaufspreisen: 19/119 von 95.200 Euro = 15.200 Euro. Der Elektrohändler kann in seiner Umsatzsteuererklärung die Ausgangsumsatzsteuer und die Vorsteuer miteinander verrechnen. Die sich daraus ergebende Differenz von 3.800 Euro (19.000 Euro minus 15.200 Euro) muss er an das Finanzamt zahlen.
Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?
Beide Bezeichnungen meinen heute dasselbe. Umsatzsteuer entsteht, wenn Umsätze mit Waren oder Dienstleistungen getätigt werden. Daraus entstand der in Deutschland traditionell gebräuchliche Name Umsatzsteuer. Funktionell korrekter ist aber die Bezeichnung Mehrwertsteuer, weil jeder Unternehmer letztlich nur den Gewinnaufschlag versteuert, der auf einer Wertschöpfung beruht, also den geschaffenen Mehrwert.
Beispiel Elektrohändler (Frage 4): Der Mehrwert, den der Elektrohändler schafft, ergibt sich aus Verkaufserlös (119.000 Euro) minus Einkaufspreis (95.200 Euro) = 23.800 Euro. Die Steuerlast auf den Mehrwert berechnet sich: 19/119 von 23.800 Euro = 3.800 Euro.
Welche Steuererklärungen sind abzugeben?
Der Unternehmer hat für den jeweiligen Voranmeldungszeitraum eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Nach Ablauf des Kalenderjahrs muss er eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben, in der er alle Ausgangsumsatzsteuer- und Vorsteuerbeträge des vorangegangenen Jahres auflistet.
Bei der Umsatzsteuer gelten die Steuererklärungen als Steueranmeldungen. Das bedeutet: Der Unternehmer hat darin die Steuer selbst zu berechnen. Zudem steht die Abgabe einer Steueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Sobald die Steueranmeldung beim Finanzamt eingegangen ist, gilt sie als Steuerfestsetzung, unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Die Steuerbeträge, die der Unternehmer selbst berechnet hat, muss er an das Finanzamt abführen bzw. er bekommt sie vom Finanzamt erstattet, ohne dass in der Regel ein gesonderter Steuerbescheid erteilt wird. Vorsteuerüberschüsse (die Vorsteuer übersteigt die Ausgangsumsatzsteuer) werden aber nur erstattet, wenn das Finanzamt zustimmt.
Wann sind die Steuererklärungen abzugeben?
Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung ist in der Regel bis zum 31. Mai des folgenden Jahres abzugeben. Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind grundsätzlich nach Ende jedes Kalendervierteljahrs abzugeben.
Beträgt die Umsatzsteuer des gesamten Vorjahrs jedoch mehr als 6.136 Euro, müssen die Umsatzsteuer-Voranmeldungen nach jedem Kalendermonat abgegeben werden.
Beträgt die Umsatzsteuer des Vorjahrs weniger als 512 Euro, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Abgabe von Voranmeldungen befreien. Dann ist lediglich eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzugeben.
Ergibt sich für das vorangegangene Kalenderjahr ein Vorsteuerüberschuss von mehr als 6.136 Euro, kann der Unternehmer wählen: Anstelle des Kalendervierteljahrs kann er sich für den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum entscheiden, um Vorsteuerüberschüsse früher erstattet zu bekommen. Diese Entscheidung ist dann für das ganze Kalenderjahr bindend.
Beginnt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit neu, ist der Voranmeldungszeitraum im laufenden und dem folgenden Kalenderjahr stets der Kalendermonat.
Die Voranmeldungen müssen spätestens am 10. Tag nach Ende des jeweiligen Voranmeldungszeitraums beim Finanzamt eingehen. Es gibt die Möglichkeit mit Zahlung einer Kaution (Dauerfristverlängerung) diese Frist um einen Monat zu verlängern.